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Vermietung aus einer Hand.

Wohnungsangebote

Fragen und Antworten

Ihre Fragen, unsere Antworten. Kompakt für
Sie in unseren FAQs zusammengestellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kaution

Wie zahle ich meine Kaution ein?

Mit den Mietvertragsunterlagen haben Sie ein Schreiben zur Kautionseinzahlung erhalten, das alle wichtigen Informationen wie Kontodaten und Kautionsbetrag enthält. Bitte nutzen Sie den darin angegebenen Verwendungszweck, um die Zahlung korrekt zuzuordnen. Sollte das Schreiben fehlen, kontaktieren Sie uns.

Wichtig: Der Kautionsbetrag muss rechtzeitig vor der Wohnungsübergabe auf dem Kautionskonto eingegangen sein. Ein Einzahlungsbeleg reicht nicht aus. Verwenden Sie das Kautionskonto ausschließlich für die Mietsicherheit. Mietzahlungen überweisen Sie bitte auf das im Mietvertrag genannte Konto, sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach der vereinbarungsgemäßen Übergabe Ihrer Wohnung prüfen wir die Rückzahlung der Kaution zeitnah. Sollten keine Mietrückstände oder andere offene Forderungen vorliegen, wird die Kaution umgehend ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass wir für die Rückzahlung gemäß § 548 BGB 6 Monaten Zeit haben. Falls die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, behalten wir gegebenenfalls einen Teilbetrag bis zur finalen Abrechnung ein.

Die Kaution wurde von einer öffentlichen Stelle hinterlegt. An wen wird diese nach meiner Kündigung ausgezahlt?

In solchen Fällen wird die Mietkaution direkt an die zuständige öffentliche Stelle ausgezahlt. Falls Sie die Kaution zwischenzeitlich selbst an diese zurückgezahlt haben, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung der Stelle, dass die Kaution inklusive Zinsen wieder Ihnen zusteht. Erst dann kann eine Auszahlung an Sie erfolgen. Bestehen unsererseits offene Forderungen, werden diese vorrangig mit der Kaution verrechnet.

Vor Beginn des Mietverhältnisses

Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Wohnungen. Unsere freien Wohnungen finden Sie auf Immobilien Scout. Über den Button „Wohnungsangebote“ auf dieser Website gelangen Sie direkt dorthin. Bitte beachten Sie, dass wir Wohnungsanfragen ausschließlich hierüber bearbeiten können.

Für Ihre Bewerbung haben wir die folgenden Hinweise für Sie zusammengefasst:

Mieterselbstauskunft: Diese benötigen wir erst, nachdem Sie die Wohnung persönlich besichtigt haben und weiterhin Interesse an der Anmietung haben. Die Mieterselbstauskunft ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teil 1: Nach der Besichtigung, wenn Sie Interesse an der Wohnung bekunden.
  • Teil 2: Nach einer Zusage der Wohnung durch uns.

Die Selbstauskunft Teil 1 finden Sie bei den jeweiligen Wohnungsangeboten auf Immobilien Scout oder Sie nutzen unser Formular „Selbstauskunft Mietinteressenten“. Auf der Selbstauskunft ist eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen enthalten, die wir von Ihnen benötigen.

Um den Prozess der Mietvertragserstellung zu beschleunigen, können Sie uns freiwillig bereits alle Unterlagen gesammelt zur Verfügung stellen. Bitte senden Sie uns die Mieterselbstauskunft erst, wenn sie vollständig ist, inklusive aller geforderten Anlagen.

Angaben in der Selbstauskunft: Bitte geben Sie in der Mieterselbstauskunft sämtliche Mietvertragspartner sowie alle weiteren Personen an, die die Wohnung beziehen werden.

Nachweise zum Einkommen:

Angestellte: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Rentner: Aktueller Rentenbescheid.
Selbstständige: Schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch den Steuerberater.
Unterhaltszahlungen: Nachweise über die entsprechenden Zahlungen.

Einreichung: Die Mieterselbstauskunft kann per Post oder E-Mail eingereicht werden. Um den Prozess für Sie und uns zu beschleunigen senden Sie Ihre ausgefüllte Selbstauskuft am besten an: mail@domovest.de

Bitte beachten:
Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen können wir nicht allen Interessenten eine Absage mitteilen.

Selbstauskunft Wohnung

Ich möchte gerne einen Stellplatz mieten.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Stellplätzen. Unsere freien Stellplätze finden Sie auf Immobilien Scout. Über den Button „Wohnungsangebote“ auf dieser Website gelangen Sie direkt dorthin. Bitte beachten Sie, dass wir Stellplatzanfragen ausschließlich hierüber bearbeiten können.

Die Selbstauskunft für Stellplatzinteressenten finden Sie bei den jeweiligen Stellplatzangeboten auf Immobilien Scout oder Sie nutzen unser Formular „Selbstauskunft Stellplatzinteressenten“. Auf der Selbstauskunft ist eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen enthalten, die wir von Ihnen benötigen.

 

Selbstauskunft Stellplatz

Während des Mietverhältnisses

Darf ich weitere Personen in meiner Wohnung aufnehmen?

Bei einem Gast oder Besuch ist keine Genehmigung von uns erforderlich. Soll die Person jedoch länger bei Ihnen wohnen oder dauerhaft einziehen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Genehmigung.

Bitte informieren Sie uns über jede Änderung der Anzahl der in Ihrer Wohnung lebenden Personen, da die Betriebskosten teilweise auf Basis der Personentage abgerechnet werden.

Ein Vertragspartner möchte aus dem bestehenden Mietverhältnis austreten. Welche Unterlagen sind zur Prüfung notwendig?

Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Es ist uns ein Anliegen, dass der verbleibende Mietvertragspartner die finanziellen Verpflichtungen für die Wohnung langfristig erfüllen kann. Zu diesem Zweck benötigen wir von den Mietern, die das Mietverhältnis fortführen möchten, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die ausgefüllte Selbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners”. Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.

Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird zur Dokumentation ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden muss.

 

Ausscheiden einer Mietvertragspartei

Ein Vertragspartner möchte in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Welche Unterlagen sind zur Prüfung notwendig?

Eine Aufnahme eines weiteren Vertragspartners ist in der Regel möglich. Wir benötigen für alle Personen, die künftig als Mieter im Mietvertrag stehen möchten, Kopien der Personalausweise, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die ausgefüllte Selbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Bitte nutzen Sie zu diesem Zweck auch unser Formular „Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners”.

Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird zur Dokumentation ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden muss.

Aufnahme eines weiteren Mieters

Ein Vertragspartner möchte in das bestehende Mietverhältnis ausscheiden und ein anderer Vertragspartner eintreten. Welche Unterlagen sind zur Prüfung notwendig?

Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Wir benötigen für alle Personen, die künftig als Mieter im Mietvertrag stehen möchten, Kopien der Personalausweise, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die ausgefüllte Selbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Bitte nutzen Sie zu diesem Zweck auch unser Formular „Wechsel eines Mietvertragspartners”.

Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen wird zur Dokumentation ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden muss.

Wechsel eines Mietvertragspartners

Darf ich einen Untermieter aufnehmen?

Die befristete Untervermietung eines Zimmers Ihrer Wohnung kann bei einem wirtschaftlich berechtigten Interesse grundsätzlich genehmigt werden. Dafür ist vorab die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Nutzen Sie hierfür gerne das Formular „Genehmigung Untervermietung“. Zusätzlich benötigen wir eine aktuelle Schufa-Auskunft des Untermieters, den geplanten Zeitraum der Untervermietung sowie eine Begründung für die Untervermietung.

Antrag Untermieter

Ich benötige eine Wohnungsgeberbestätigung.

Eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von uns zusammen mit den Mietvertragsunterlagen. Sollte das Schreiben fehlen, kontaktieren Sie uns bitte.

Bei der Aufnahme von weiteren, in Ihrem Haushalt lebenden Personen kontaktieren Sie uns ebenfalls. Dann werden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung erstellen.

Bitte informieren Sie uns über jede Änderung der Anzahl der in Ihrer Wohnung lebenden Personen, da die Betriebskosten teilweise auf Basis der Personentage abgerechnet werden.

Darf ich Haustiere halten?

Die Tierhaltung in einer gemieteten Wohnung ist in der Regel im Mietvertrag geregelt und nach Genehmigung möglich. Sie können hierfür unser Formular „Antrag auf Tierhaltung” nutzen

Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatisch eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.

Antrag Haustiere

Darf ich meine Wohnung baulich verändern und brauche ich dafür eine Genehmigung?

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihre Wohnung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, damit Sie sich wohlfühlen. Allerdings sind nicht alle Veränderungen oder baulichen Maßnahmen zulässig. Gestattet sind lediglich geringfügige Änderungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, die dem alltäglichen Wohnen dienen und problemlos rückgängig gemacht werden können. Größere Eingriffe, insbesondere Umbaumaßnahmen, die nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen sind, erfordern eine vorherige Absprache und die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahme die Wohnqualität verbessert oder optisch unauffällig bleibt. Dies gilt auch für Veränderungen auf dem Balkon oder der Terasse.

Bitte beachten Sie für weitere Hinweise auch unsere „Checkliste Einzug“.

Checkliste Einzug

Beendigung des Mietverhältnisses

Wie kann ich meine Wohnung kündigen und welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss uns schriftlich per Post mit den Originalunterschriften aller Vertragspartner laut Mietvertrag bis spätestens zum dritten Werktag erreichen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet.
Sollte die Kündigung später eingehen, werden wir die Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin akzeptieren und Ihnen den Termin schriftlich bestätigen.

Beachten Sie bitte, dass einige Mietverträge ein zweijährigen Kündigungsverzicht enthalten. Dann kann die Wohnung in der Regel erst nach dem Ablauf vom zwei Jahren gekündigt werden. Eine Ausnahme hiervon ist der berufsbedingte Wohnortwechsel.

Bitte beachten Sie, dass die außerordentliche fristlose Kündigung nach wie vor möglich ist.

Was ist, wenn ich noch einen Stellplatz oder eine Garage angemietet habe?

Bitte kündigen Sie – falls bei uns gemietet – mit einem separaten Schreiben die Garage bzw. den Einstellplatz.

Kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag auf Kündigungsrücknahme schriftlich zu. Die Voraussetzungen für eine Rücknahme sind: Es darf keine Weitervermietung der Wohnung erfolgt sein, es dürfen keine Mietrückstände bestehen, und es dürfen keine anderweitigen Probleme in der Vergangenheit vorgelegen haben. Falls ein Belegungsrecht für die betreffende Wohnung besteht, ist zusätzlich die Zustimmung des Belegungsberechtigten erforderlich.

Nach Prüfung aller Punkte und sofern keine weiteren Hindernisse vorliegen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass wir nicht verpflichtet sind, einer Kündigungsrücknahme zuzustimmen.

Wie muss die Wohnung beim Auszug an den Vermieter übergeben werden?

Die Wohnung muss beim Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter übergeben werden. Das bedeutet, sie sollte sauber, vollständig geräumt und frei von Schäden sein, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen. Eventuelle Veränderungen, die nicht mit dem Vermieter abgesprochen wurden, müssen rückgängig gemacht werden.

Falls im Mietvertrag vereinbart, sind Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände oder das Ausbessern kleiner Schäden durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass auch alle Schlüssel (einschließlich nachgemachter Exemplare) vollständig zurückzugeben sind.

Bitte beachten Sie für weitere Hinweise auch unsere „Checkliste Auszug“.

Checkliste Auszug

Was passiert, wenn ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergebe?

Bis zu Ihrem Auszug, spätestens jedoch bis zum Ende der Kündigungsfrist, sollten alle erforderlichen Arbeiten, wie Schönheitsreparaturen, abgeschlossen und von Ihnen vorgenommene Ein- oder Umbauten entfernt sein. Sollten Teile der Mietsache beschädigt worden sein, sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Instandsetzung zu tragen. Auch der Keller sowie andere von Ihnen genutzte Nebenräume sind vollständig geräumt zu übergeben. Sperrmüll und Hausrat müssen vor der Wohnungsübergabe fachgerecht entsorgt werden – eine Entsorgung über den Hausmüll ist nicht gestattet. Werden die Arbeiten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt, können Schadenersatzansprüche entstehen. Achten Sie außerdem darauf, dass beim Auszug keine Schäden am Treppenhaus oder an den Wohnanlagen entstehen.

Mietzahlungen

Ich möchte am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten, da dies die Mietzahlung für Sie und uns erleichtert.

Das Formular können Sie auch verwenden, um uns über eine Änderung Ihrer Bankverbindung zu informieren. Bitte nutzen Sie dafür das Formular „Lastschrifteinzug erteilen (SEPA-Basis-Lastschriftmandat)“. Das Formular können Sie auch verwenden, um uns über eine Änderung Ihrer Bankverbindung zu informieren.

SEPA Lastschriftmandat

Bitte beachten Sie, dass wir und die Bank etwa fünf Werktage benötigen, um das LEV zu aktivieren. Daher können wir das Verfahren nur für die nächste Mietzahlung nutzen, wenn uns das Formular spätestens sieben Werktage vor Monatsende vorliegt. Der Einzug der Miete per Lastschrift erfolgt ausschließlich zum Monatsanfang.

Muss ich separat jeweils ein SEPA-Mandat für jeden Mietvertrag, den ich besitze unterschreiben/erteilen oder reicht eines aus?

Sofern Sie den Einzug Ihrer Mietzahlungen durch uns wünschen, ist für jeden einzelnen Vertrag, wie bspw. Wohnungsmietvertrag, Garagenmietvertrag etc., jeweils ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht oder nicht rechtzeitig zahlen - was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Miete diesen Monat nicht oder nicht rechtzeitig zahlen können, ist es wichtig, schnell zu handeln, um weitere Probleme zu vermeiden. Gehen Sie wie folgt vor:

1. Informieren Sie uns frühzeitig: Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit unserem Kundenservice in Verbindung. Wir können gemeinsam nach einer Lösung suchen, beispielsweise durch eine vorübergehende Ratenzahlungsvereinbarung.

2. Prüfen Sie finanzielle Unterstützung: Falls Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, könnten Sie Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Wohngeldstelle haben. Besonders in Notfällen kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig die Mietzahlung übernehmen oder ein Darlehen gewähren.

3. Hilfe durch Dritte: Wenden Sie sich an soziale Beratungsstellen oder Schuldnerberatungen. Sie können Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.

4. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen: Sollten Zahlungsrückstände entstehen, zeigen Ihre frühzeitigen Bemühungen, dass Sie um eine Lösung bemüht sind. Das kann im weiteren Verlauf hilfreich sein.

Bitte beachten Sie: Eine rechtzeitige Kommunikation mit uns ist entscheidend, um mögliche Kündigungen oder weitere Konsequenzen zu vermeiden. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen.

Ich kann meine Miete nicht mehr zahlen - habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Seit Anfang 2023 gibt es das Wohngeld Plus, eine Initiative der Bundesregierung, die deutlich mehr Menschen einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten ermöglicht. Dadurch könnten auch Sie Anspruch auf Wohngeld haben, ohne es bisher zu wissen. Wohngeld ist eine Unterstützung, die dazu beiträgt, die Belastung durch Miet- oder Heizkosten zu reduzieren, und wird unabhängig von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld gewährt.

Wo können Sie sich informieren, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben?

  • Besuchen Sie die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.
  • Informieren Sie sich online, z. B. auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) oder auf den Portalen Ihrer Stadt oder Ihres Bundeslandes.
  • Viele Kommunen bieten auch Wohngeldrechner an, mit denen Sie Ihren potenziellen Anspruch unverbindlich prüfen können.
  • Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an soziale Beratungsstellen oder Verbraucherzentralen wenden.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um herauszufinden, ob Sie von der Wohngeldregelung profitieren können.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Mahnung erhalte?

Eine Mahnung erhalten Sie beispielsweise, wenn Ihr Mieterkonto nicht ausgeglichen ist oder offene Forderungen bestehen. Sollten Sie eine Mahnung erhalten, bitten wir Sie, zunächst Ruhe zu bewahren. Prüfen Sie die Angaben in der Mahnung und begleichen Sie den Rückstand möglichst umgehend, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Falls Sie den Betrag nicht sofort zahlen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen, beispielsweise einer individuellen Rückzahlungsvereinbarung.

Hinweis: Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter

Falls Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass das Jobcenter Ihre Mietschulden übernimmt, um eine Kündigung oder Räumung Ihrer Wohnung zu verhindern. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

1. Nehmen Sie Kontakt zum Jobcenter auf: Informieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter über Ihre finanzielle Situation und legen Sie die Mahnung sowie weitere Nachweise vor.

2. Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden: Dieser Antrag muss in der Regel schriftlich erfolgen. Fragen Sie beim Jobcenter nach den erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Nachweise über Ihr Einkommen, Ihre finanzielle Lage und Ihre Mietverpflichtungen.

3. Begründung der Notwendigkeit: Das Jobcenter prüft, ob die Übernahme der Schulden erforderlich ist, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Es wird ebenfalls bewertet, ob zukünftig sichergestellt ist, dass die Miete regelmäßig gezahlt werden kann.

4. Vereinbarung zur Rückzahlung: In manchen Fällen übernimmt das Jobcenter die Mietschulden als Darlehen, das später in Raten zurückgezahlt werden muss.

5. Schnelligkeit zählt: Handeln Sie schnell, um weitere Kosten und mögliche rechtliche Schritte zu vermeiden.

Zögern Sie nicht, uns oder das Jobcenter zu kontaktieren – je früher Sie aktiv werden, desto besser lassen sich mögliche Konsequenzen vermeiden.

Wieso habe ich eine Mieterhöhung bekommen?

Die Anpassung kann unterschiedliche Gründe haben. In der Regel wird die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst.

Bitte reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist. Ihr Vermieter hat ein Anrecht auf Ihre Zustimmung zur Mieterhöhung, sofern diese rechtmäßig ist. Sollten Sie Ihre Zustimmung nicht oder nicht fristgerecht erteilen, hat der Vermieter die Möglichkeit, Sie auf Zustimmung zu verklagen. Dies würde für Sie zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen.

Ich empfange Leistungen vom Job Center und habe eine Mieterhöhung bekommen?

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen und eine Mieterhöhung erhalten haben, sollten Sie umgehend wie folgt vorgehen:

1. Informieren Sie das Jobcenter: Reichen Sie die schriftliche Mieterhöhung schnellstmöglich beim Jobcenter ein. Wichtig ist, dass Sie die Mieterhöhung belegen können, z. B. mit dem Schreiben des Vermieters.

2. Prüfung durch das Jobcenter: Das Jobcenter prüft, ob die neue Miethöhe als angemessen gilt und ob die zusätzlichen Kosten übernommen werden können.

3. Fristen beachten: Achten Sie darauf, die Frist zur Zustimmung zur Mieterhöhung nicht zu versäumen. Informieren Sie das Jobcenter rechtzeitig, damit die Entscheidung über die Kostenübernahme noch innerhalb der Frist erfolgen kann.

4. Zustimmung zur Mieterhöhung: Falls die Miete als angemessen eingestuft wird, übernimmt das Jobcenter in der Regel die neuen Kosten. Wird die Miete hingegen als unangemessen hoch bewertet, erhalten Sie möglicherweise keine vollständige Übernahme der neuen Miethöhe. In diesem Fall besprechen Sie mit dem Jobcenter die weiteren Schritte.

Wichtig: Handeln Sie frühzeitig, um Verzögerungen oder finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen auch soziale Beratungsstellen oder Schuldnerberatungen zur Seite.

Was passiert wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Teilen Sie uns schriftlich Ihre neue Bankverbindung mit. Sollten wir bereits mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einziehen, benötigen wir von Ihnen zudem ein neues SEPA-Mandat.

Betriebskosten

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Sie erhalten Ihre Betriebskostenabrechnung innerhalb der nächsten 12 Monate des Folgejahres. Der Zeitpunkt und die Höhe der angepassten Vorauszahlungen sind auf der Rückseite der Betriebskostenabrechnung ersichtlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine unterjährige Abrechnung erstellen können.

Was ist zu tun, wenn ich die Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung nicht auf einmal zahlen kann?

Wenn Sie die Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung nicht auf einmal begleichen können, gehen Sie wie folgt vor:

1. Kontaktieren Sie uns: Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Wir können gemeinsam eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, um die Nachforderung in mehreren Teilbeträgen zu begleichen.

2. Prüfen Sie Unterstützungsmöglichkeiten: Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, prüfen Sie, ob Ihnen Unterstützung durch das Jobcenter oder Wohngeldstelle zusteht. Das Jobcenter kann unter Umständen die Nachzahlung übernehmen, wenn Sie Leistungen beziehen und die Kosten angemessen sind.

3. Informieren Sie sich über Hilfsangebote: Sozialberatungsstellen oder Schuldnerberatungen können ebenfalls weiterhelfen, um kurzfristige Lösungen zu finden und Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig aktiv werden, um weitere Mahnungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden. Sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung!

Wann wird mir mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt?

Ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung ausgezahlt. Sofern ein Lastschriftverfahren vorliegt, erfolgt dies automatisch. In allen anderen Fällen wird eine schriftliche Mitteilung der Bankverbindung benötigt.

Warum werden meine Vorauszahlungen erhöht, obwohl ich ein Guthaben hatte?

Viele Mieter glauben, dass die Höhe der Vorauszahlungen davon abhängt, ob sie bei der letzten Abrechnung nachzahlen mussten oder ein Guthaben hatten. Das stimmt jedoch nicht. Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebskosten im kommenden Abrechnungszeitraum voraussichtlich anfallen werden, da diese durch die Vorauszahlungen gedeckt werden sollen. Wenn höhere Kosten, beispielsweise durch Preissteigerungen, zu erwarten sind oder Ihr Verbrauchsverhalten darauf hindeutet, dass die bisherigen Vorauszahlungen nicht ausreichen, kann eine Anpassung nach oben erforderlich sein. Ziel ist es, Sie vor unerwartet hohen Nachzahlungen im nächsten Jahr zu bewahren.

Ich war im letzten Jahr oft nicht zu Hause und konnte daher kaum Verbrauch verursacht haben. Warum sind meine Betriebskosten trotzdem so hoch?

Ein erheblicher Teil der Betriebskosten entsteht unabhängig davon, ob Sie zu Hause waren oder nicht. Das betrifft vor allem die sogenannten kalten Betriebskosten, die in der Regel nach der Wohnungsgröße (Quadratmeter) oder nach Wohneinheit verteilt werden. Nur in Fällen, in denen Mengenzähler vorhanden sind, wie beispielsweise für Wasser, Abwasser oder Wärme, kann eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen. Zudem müssen die Grundkosten für Heizung und Warmwasser immer getragen werden. Wenn Sie Ihre Wohnung kaum genutzt haben, wirkt sich das lediglich auf den Verbrauchsanteil aus, der direkt von Ihrem individuellen Verhalten abhängt

Warum muss ich die Entsorgung mitbezahlen, wenn jemand anderes in unseren Gemeinschaftsbereichen oder Außenanlagen Sperrmüll deponiert?

Leider ist es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel nicht möglich, die Verursacher solcher Vorfälle eindeutig zu identifizieren. Dennoch setzen sie alles daran, solchen Situationen vorzubeugen:

  • Sie informieren regelmäßig über die korrekte Müllentsorgung und weisen auf die Einhaltung der Vorschriften hin.
  • Falls nötig, fordern sie alle Mieter dazu auf, unrechtmäßig abgestellten Sperrmüll zu entfernen.
  • Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine kostenpflichtige Entsorgung erfolgt, sollte der Sperrmüll nicht beseitigt werden.

Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, bleibt uns leider keine andere Wahl, als die entstehenden Kosten auf alle Mieter umzulegen. Gemeinsam können wir solche Probleme jedoch vermeiden: Achten Sie bitte darauf, die Vorschriften einzuhalten, und erinnern Sie andere Mieter freundlich daran, wenn nötig.

Ich wohne im Erdgeschoss. Warum muss ich die Kosten für den Aufzug mittragen, obwohl ich ihn gar nicht nutze?

Die Betriebskostenposition „Aufzug“ ist in Ihrem Mietvertrag geregelt und fällt unabhängig von Ihrer persönlichen Nutzung an. Daher sind Sie verpflichtet, sich an den entsprechenden Kosten zu beteiligen. Dies wurde bereits 2006 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Die Begründung lautet, dass nicht alle Mieter sämtliche Einrichtungen einer Immobilie gleichermaßen nutzen, wie etwa den Garten oder die Treppenhausbeleuchtung.

Ich empfange Leistungen des Jobcenters – wird meine Nachzahlung aus der Heiz- oder Betriebskostenabrechnung auch übernommen?

Ob Ihre Nachzahlung übernommen wird, hängt von den Richtlinien des Jobcenters ab. Grundsätzlich können Heiz- und Betriebskostennachzahlungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden, sofern diese als angemessen eingestuft werden.

Reichen Sie dazu Ihre Abrechnung möglichst zeitnah beim Jobcenter ein, damit die Prüfung erfolgen kann. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter Nachzahlungen möglicherweise nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt, zum Beispiel wenn Ihre Kosten nicht durch ein unangemessen hohes Verbrauchsverhalten entstanden sind.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Nachzahlung übernommen wird, empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.

Heizung

Wie sollte geheizt und gelüftet werden, um ein gutes Raumklima zu schaffen und Schimmelbildung zu vermeiden?

Unsere einfachen und praktischen Tipps helfen Ihnen dabei, ein angenehmes und gesundes Wohnklima zu fördern.

Richtig Lüften – Für Ihre Gesundheit
Schlecht gelüftete Räume führen zu einem ungesunden Wohnklima. Ein geringer Luftaustausch kann Schadstoffe in der Luft anreichern, die Allergien auslösen oder Krankheiten begünstigen. Besonders kritisch ist die Gefahr von Schimmelbildung. Durch regelmäßiges Lüften bringen Sie frische Luft in Ihre Wohnung und steigern so Ihr Wohlbefinden spürbar.

Konstantes Heizen
Heizen Sie Ihre Wohnung gleichmäßig und vermeiden Sie, nur einzelne Räume zu beheizen. Idealerweise sollten die Temperaturen in den Wohnräumen zwischen 19 und 21 °C liegen, um ein angenehmes Raumklima sicherzustellen.

Je mehr Personen sich im Haushalt befinden und je aktiver diese sind, desto öfter muss täglich gelüftet werden: kurz durch ein oder mehrere weit geöffnete Fenster (Stoßlüften) oder quer durch die Wohnung (Querlüften). Das sorgt schnell für frische Luft. Im Winter bei niedrigen Außentemperaturen oder Wind reichen drei bis fünf Minuten. Im Frühjahr oder Herbst kann der komplette Luftaustausch zehn bis 20 Minuten dauern.

Aus hygienischen Gründen sollte mindestens drei bis vier Mal pro Tag die Luft komplett ausgetauscht werden. Wenn Sie den ganzen Tag abwesend sind, ist es wichtig, zumindest morgens und abends zu lüften.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Merkblätter zum richtigen Heizen und Lüften.

Merkblatt HeizenMerkblatt Lüften

Meine Heizung wird nicht warm, wie kann ich die Heizung richtig entlüften?

1. Bevor Sie mit dem eigentlichen Entlüftungsvorgang beginnen, drehen Sie zuerst die Heizkörper auf die höchste Stufe.

2. Legen Sie den Lappen so unter den Heizkörper, dass aus dem Entlüftungsventil austretendes Wasser aufgefangen wird, oder wickeln Sie den Lappen direkt um das Ventil.

3. Setzen Sie nun den Schlüssel an und halten Sie das bereitgestellte Gefäß unter das Entlüftungsventil. Öffnen Sie mit dem Schlüssel langsam das Heizkörperventil, aber nicht komplett. Meist reicht schon eine halbe Drehung oder weniger und es beginnt zu zischen. Achtung: Die entweichende Luft kann heiß sein, halten Sie ausreichend Abstand. Wenn das Zischen leiser wird und schließlich aufhört, beginnt Wasser auszutreten.

4. Jetzt ist der Heizkörper entlüftet und Sie können das Entlüftungsventil wieder schließen. Dies sollte zügig erfolgen, da sonst zu viel Wasser austritt.

Hinweis: Eventuell müssen Sie den Entlüftungsvorgang mehr als einmal durchführen.

Bitte beachten sie auch unser Merkblatt zum richtigen Entlüften der Heizung.

Anleitung Heizung Entlüften

Schlüssel

Was passiert, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?

Wurde ein Schlüssel verloren oder gestohlen, melden Sie uns den Verlust unverzüglich. Es wird dann ein neuer Schließzylinder bestellt. Die entstehenden Kosten werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.

Kann ich einen zusätzlichen Schlüssel erhalten?

In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel dafür, können diese nach Überprüfung des Sachverhaltes von uns bestellt werden. Bei einem späteren Auszug müssen alle Schlüssel abgegeben werden.

Schäden und Reparaturen

Wie kann ich einen Schaden melden?

Sie können einen Schaden bequem über unser Onlineformular, per E-Mail oder per Post melden. Bitte beschreiben Sie den Schaden dabei so ausführlich wie möglich. Ergänzend helfen uns Fotos des Schadens, um die Situation besser einschätzen zu können.

Vergessen Sie bitte nicht, eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben, damit der Handwerker Sie bei Rückfragen oder zur Terminabsprache direkt kontaktieren kann.

Wir kümmern uns umgehend um die Bearbeitung Ihrer Meldung und setzen alles daran, den Schaden schnellstmöglich zu beheben.

Welche Versicherung bezahlt bei Wetterschäden?

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Teppichen, technischen Geräten und Kleidung in der Wohnung oder im Keller. Schäden im Freien, etwa auf Balkon oder Terrasse, sind meist nicht abgedeckt. Wasserschäden durch offen gelassene Fenster oder Überspannungsschäden an Elektrogeräten werden nur je nach Vertragsumfang übernommen.

Zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden:
Für Schäden durch Oberflächenwasser, Hochwasser oder Schmutzwasser aus der Kanalisation benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung. Sie deckt auch Risiken wie Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen ab, kann jedoch in Hochrisikogebieten abgelehnt werden.

Was tun im Schadensfall?

Informieren Sie die Versicherung sofort.
Bevor Sie Schäden beseitigen, klären Sie dies mit Ihrer Versicherung.
Begrenzen Sie Schäden (z. B. Gegenstände aus Wasser entfernen).
Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos oder Videos.
Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Bei Sturmschäden (ab Windstärke 8) an Haus oder Dach übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Auch Folgeschäden durch Regenwasser oder Blitzschlag sowie die Beseitigung umgestürzter Bäume sind in der Regel abgedeckt. Schäden durch Flusswasser oder Oberflächenwasser sind jedoch ausgeschlossen.

Private Haftpflichtversicherung:
Diese greift, wenn durch Sturm Gegenstände wie Blumenkästen Dritte verletzen oder Eigentum anderer beschädigt wird.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung:
Teilkasko zahlt bei Sturmschäden ab Windstärke 8, Vollkasko immer – auch bei selbstverschuldeten Schäden. In beiden Fällen wird meist der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.

Sonstiges

Wie reinige ich meinen Badlüfter richtig?

Als Mieter sind Sie verpflichtet, den Badlüfter regelmäßig zu reinigen, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten und Schäden durch mangelnde Pflege zu vermeiden. Vernachlässigte Reinigung kann zu Funktionsstörungen oder einer verminderten Luftzirkulation führen, was wiederum die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmel begünstigen kann.

Reinigungsschritte:

1. Abdeckung entfernen: Nehmen Sie die Abdeckung des Lüfters vorsichtig ab. Diese kann meist durch leichtes Ziehen oder das Lösen von Schrauben abgenommen werden.

2. Staub entfernen: Entfernen Sie Staub und Schmutz von der Abdeckung und den Lüfterlamellen mit einem weichen, trockenen Tuch oder einem Staubsauger mit Bürstenaufsatz.

3. Feuchtreinigung: Wischen Sie die Abdeckung und den Lüftervorsatz mit einem feuchten Tuch und mildem Reinigungsmittel ab. Achten Sie darauf, keine Flüssigkeit in die Elektronik zu bringen.

4. Alles wieder montieren: Lassen Sie die Teile vollständig trocknen und setzen Sie die Abdeckung wieder auf.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zum richtigen Reinigen der Badlüfter.

Merkblatt Badlüfter

Wie reinige ich den Abfluss von meinem Balkon richtig?

Als Mieter sind Sie dafür verantwortlich, den Abfluss regelmäßig zu reinigen und von Schmutz freizuhalten, um eine ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Der Abfluss darf zudem nicht abgedeckt oder verdeckt werden. Wird diese Pflicht vernachlässigt, können Sie im Schadensfall für daraus resultierende Folgeschäden haftbar gemacht werden. Sollten Sie eine Verstopfung feststellen, die Sie nicht selbst beseitigen können, informieren Sie uns bitte umgehend.

Um Verstopfungen und Wasserschäden zu vermeiden, sollten Sie den Abfluss Ihres Balkons regelmäßig reinigen. Entfernen Sie zunächst Laub, Schmutz oder andere Ablagerungen von der Abflussöffnung, am besten mit der Hand oder einem Besen. Anschließend können Sie den Abfluss mit Wasser ausspülen, um kleine Verunreinigungen zu beseitigen.

Notfallkontakte außerhalb der Öffnungszeiten?

Notfallkontakte außerhalb der Öffnungszeiten der Domovest Wohnungsverwaltungs GmbH finden Sie unter Notfallkontakte als Aushang im Flur oder im Treppenhaus.

Informationen zur Rauchwarnmelder-Funktionsprüfung - Muss ich den Termin wahrnehmen? Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Die Rauchwarnmelder-Funktionsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie mit der ista SE bitte einen Alternativtermin. Bedenken Sie bitte, dass versäumte Termine zu Mehrkosten führen und Sie diese Kosten als Verursacher zu tragen haben.

Darf ich Gegenstände (z.B. Schuhregale und Kinderwagen) im Treppenhaus lagern?

Aus brandschutzrechtlichen Gründen bewahren Sie Ihre privaten Gegenstände ausschließlich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Keller auf.

Bitte beachten Sie, dass eine Zuwiderhandlung einen Verstoß gegen Ihre mietvertraglichen Pflichten darstellt. Dies kann zu einer Abmahnung führen und bei wiederholtem Verstoß eine Kündigung nach sich ziehen.

Hinweise zur Mülltrennung

Allgemeine Informationen zur Mülltrennung finden Sie online bei Ihrem Entsorgungsunternehmen. Sollte es zu Sonderleerungen oder Nachsortierungen kommen, müssen wir die Kosten dem gesamten Objekt zuordnen, sollte sich der jeweilige Mieter nicht ermitteln lassen.

Die Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt. Trennen Sie bitte Ihren Abfall ordnungsgemäß, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.