Verwaltung
und Vermietung aus
einer Hand.

Wohnungsangebote

Fragen und Antworten

Ihre Fragen, unsere Antworten. Kompakt für Sie in unseren FAQs zusammengestellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Betriebskosten

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Sie erhalten Ihre Betriebskostenabrechnung innerhalb der nächsten 12 Monate des Folgejahres. Der Zeitpunkt und die Höhe der angepassten Vorauszahlungen sind auf der Rückseite der Betriebskostenabrechnung ersichtlich.

Wann wird mir mein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt?

Ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung ausgezahlt. Sofern ein Lastschriftverfahren vorliegt, erfolgt dies automatisch. In allen anderen Fällen wird eine schriftliche Mitteilung der Bankverbindung benötigt.

Schlüssel

Was passiert, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?

Wurde ein Schlüssel verloren oder gestohlen, melden Sie uns den Verlust unverzüglich. Es wird dann ein neuer Schließzylinder bestellt. Die entstehenden Kosten werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.

Kann ich einen zusätzlichen Schlüssel erhalten?

In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel dafür, können diese nach Überprüfung des Sachverhaltes von uns bestellt werden. Bei einem späteren Auszug müssen alle Schlüssel abgegeben werden.

Kaution

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Auszahlung der Mietkaution erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Vertragssachen

Ein Vertragspartner möchte aus dem bestehenden Mietverhältnis austreten. Welche Unterlagen sind zur Prüfung notwendig?

Wir benötigen von den Mietern, die das Mietverhältnis fortführen möchten, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die ausgefüllte Selbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Ein Vertragspartner möchte in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Welche Unterlagen sind zur Prüfung notwendig?

Wir benötigen für alle Personen, die künftig als Mieter im Mietvertrag stehen möchten, Kopien der Personalausweise, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, die ausgefüllte Selbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Ich benötige eine Wohnungsgeberbestätigung.

Eine Wohnungsgeberbestätigung kann nur für die Vertragspartner laut Mietvertrag ausgestellt werden. Für andere im Haushalt lebenden Personen, die keine Vertragspartner laut Mietvertrag sind, kann keine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden.

Wie muss die Wohnung beim Auszug an den Vermieter übergeben werden?

Damit Sie optimal auf die Wohnungsabnahme vorbereitet sein werden, wird ca. vier bis sechs Wochen vor Ihrem Auszug eine Wohnungsvorabnahme stattfinden. Bei diesem Termin wird Ihnen mitgeteilt, welche Arbeiten Sie bis zu Ihrem Auszug noch durchführen müssen.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss uns schriftlich per Post mit den Originalunterschriften aller Vertragspartner laut Mietvertrag bis spätestens zum dritten Werktag erreichen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet. Sollte die Kündigung später eingehen, werden wir die Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin akzeptieren und Ihnen den Termin schriftlich bestätigen. Beachten Sie bitte, dass das Mietverhältnis frühstens nach zwei Jahren beendet werden kann (s. Mietvertrag).

Welche Unterlagen werden vom Mietinteressenten benötigt?

Selbstauskunft, die letzten drei Gehaltsnachweise, Kopie des Personalausweises, Schufa-Bonitätsauskunft. Die Schufa-Bonitätsprüfung kann durch uns erfolgen.

Ich möchte am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.

Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, füllen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat aus. Lassen Sie uns das Mandat bitte mit Ihrer Originalunterschrift auf dem Postweg zukommen.

Heizung

Heiz- und Lüftungsverhalten für gutes Raumklima und Vermeidung von Schimmelbildung?

Ein Vier-Personen-Haushalt gibt pro Tag zwischen sechs und zwölf Liter Wasser an die Luft ab. Wird diese Feuchtigkeit nicht regelmäßig rausgelüftet, kann sie Schimmel auslösen – sowohl in Wohnungen mit älteren Fenstern und Dächern als auch in energetisch sanierten Häusern mit Wärmeschutzfenstern. In nicht ausreichend beheizten Räumen ist die Gefahr besonders groß.

Achten Sie daher bitte darauf, alle Räume ausreichend zu heizen.

Je mehr Personen sich im Haushalt befinden und je aktiver diese sind, desto öfter muss täglich gelüftet werden: kurz durch ein oder mehrere weit geöffnete Fenster (Stoßlüften) oder quer durch die Wohnung (Querlüften). Das sorgt schnell für frische Luft. Im Winter bei niedrigen Außentemperaturen oder Wind reichen drei bis fünf Minuten. Im Frühjahr oder Herbst kann der komplette Luftaustausch zehn bis 20 Minuten dauern.

Aus hygienischen Gründen sollte mindestens drei bis vier Mal pro Tag die Luft komplett ausgetauscht werden. Wenn Sie den ganzen Tag abwesend sind, ist es wichtig, zumindest morgens und abends zu lüften.

Anleitung heizenAnleitung lüftenAnleitung reinigen

Heizung wird nicht warm -> Entlüften der Heizung

1. Bevor Sie mit dem eigentlichen Entlüftungsvorgang beginnen, drehen Sie zuerst die Heizkörper auf die höchste Stufe.

2. Legen Sie den Lappen so unter den Heizkörper, dass aus dem Entlüftungsventil austretendes Wasser aufgefangen wird, oder wickeln Sie den Lappen direkt um das Ventil.

3. Setzen Sie nun den Schlüssel an und halten Sie das bereitgestellte Gefäß unter das Entlüftungsventil. Öffnen Sie mit dem Schlüssel langsam das Heizkörperventil, aber nicht komplett. Meist reicht schon eine halbe Drehung oder weniger und es beginnt zu zischen. Achtung: Die entweichende Luft kann heiß sein, halten Sie ausreichend Abstand. Wenn das Zischen leiser wird und schließlich aufhört, beginnt Wasser auszutreten.

4. Jetzt ist der Heizkörper entlüftet und Sie können das Entlüftungsventil wieder schließen. Dies sollte zügig erfolgen, da sonst zu viel Wasser austritt.

Hinweis: Eventuell müssen Sie den Entlüftungsvorgang mehr als einmal durchführen.

Anleitung

Sonstiges

Notfallkontakte außerhalb der Öffnungszeiten?

Notfallkontakte außerhalb der Öffnungszeiten der Domovest Wohnungsverwaltungs GmbH finden Sie unter Notfallkontakte als Aushang im Flur oder im Treppenhaus.

Informationen zur Rauchwarnmelder-Funktionsprüfung - Muss ich den Termin wahrnehmen? Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?

Die Rauchwarnmelder-Funktionsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie mit der ista SE bitte einen Alternativtermin. Bedenken Sie bitte, dass versäumte Termine zu Mehrkosten führen und Sie diese Kosten als Verursacher zu tragen haben.

Kann ich Veränderungen in der Wohnung vornehmen (Markise, Solarpanel, etc.)?

Bei allen baulichen Veränderungen gilt, dass wir zunächst kontaktiert werden müssen und wir dann Rücksprache mit der Eigentümerin halten werden. Ohne die Zustimmung der Eigentümerin dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Rückbaubare Veränderungen in der Wohnung (z. B. das Anbringen von geklemmten Plissees) sind natürlich gestattet.

Ich möchte ein Haustier in der Wohnung halten. Welche Unterlagen werden zur Prüfung benötigt?

Zur Prüfung des Sachverhaltes werden die folgenden Informationen benötigt:
Art des Haustieres, Name, Größe, Alter, Rasse, Foto. Sobald uns diese Daten vorliegen, werden wir den Fall überprüfen und Sie informieren. Eine eventuell ausgestellte Genehmigung gilt nur für das entsprechende Tier und kann nicht auf andere Tiere übertragen werden. Sollten durch das Tier Schäden an der Wohnung entstehen, haftet der Haustierbesitzer. Bei auftretenden Beschwerden aus der Nachbarschaft kann es sein, dass die Genehmigung widerrufen wird.

Gegenstände (Schuhregale und Kinderwagen) im Treppenhaus

Aus brandschutzrechtlichen Gründen bewahren Sie Ihre privaten Gegenstände ausschließlich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Keller auf.

Wo finde ich aktuell verfügbare Wohnungen?

Die Vermietung wird ausschließlich über die Plattform Immobilienscout24 durchgeführt: Domovest Wohnungsverwaltungs GmbH - Hausverwaltung bei ImmoScout24 (immobilienscout24.de).

Hinweise zur Mülltrennung

Allgemeine Informationen zur Mülltrennung finden Sie online bei Ihrem Entsorgungsunternehmen. Sollte es zu Sonderleerungen oder Nachsortierungen kommen, müssen wir die Kosten dem gesamten Objekt zuordnen. Die Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt. Trennen Sie bitte Ihren Abfall ordnungsgemäß, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.